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Wohnungswirtschaft

Wohneigentum in einer Genossenschaft

In gewisser Weise ist das Wohnen in einer Genossenschaft vergleichbar mit dem Wohneigentum, dem Wohnen in einer Eigentümergemeinschaft.

Durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen sind sie in zum Teil Miteigentümer. Es wird Ihnen hiermit ein Mitspracherecht im Rahmen der Entwicklung der Genossenschaft gesichert. Die Mitgliederversammlung ist Sprachrohr und Entscheidungsträger.

Der Nutzungsvertrag zur Wohnung gestaltet die mietrechtliche Seite aus.

WGH

Ihre Ansprechpartner:

Matthias Regel

Matthias Regel

Wohnungswirtschaft / Vermietung

Telefon 036601 - 789 13

Jürgen Schindler

Jürgen Schindler

Wohnungswirtschaft und Instandhaltung

Telefon 036601 - 789 15